Soll künstliche Intelligenz bald unsere Straßen lückenlos überwachen, um Handy-Sünder am Steuer zu überführen? Der Vorschlag des Deutschen Verkehrssicherheitsrats sorgt für erhitzte Debatten über Effizienz, Ethik und Datenschutz. Zwischen technologischem Fortschritt und den Grundrechten der Bürger steht eine schwierige Abwägung.
KI gegen gefährliche Ablenkung – Die Forderung des DVR
Im Sommer 2025 sprach sich der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) deutlich für den Einsatz von KI-gestützten Kameras aus, um die verbotene Handynutzung am Steuer automatisiert zu identifizieren. Ziel ist es, der wachsenden Gefahr durch Smartphone-Ablenkung im Straßenverkehr etwas entgegenzusetzen. Laut Zahlen des Statistischen Bundesamts (Destatis) passieren jährlich rund 250.000 Unfälle durch Ablenkung – ein massiver Anteil davon wird dem Griff zum Handy zugeschrieben.
Technisch gesehen sollen dabei Hochleistungskameras, kombiniert mit neuronalen Netzen zur Bildauswertung, Fahrzeuge erfassen und in Echtzeit analysieren, ob Fahrerinnen oder Fahrer verbotene Geräte bedienen. Bei positivem Befund könnten automatisch Bußgeldverfahren ausgelöst werden – ähnlich wie bei Tempoverstößen durch stationäre Blitzer.
Pilotprojekte in Bundesländern wie Hessen und Niedersachsen werden derzeit geplant, die rechtliche Grundlage müsste jedoch bundesweit angepasst werden. Der DVR verweist dabei auf die positiven Erfahrungen in anderen Ländern.
Internationale Vorbilder: Australien, Niederlande und UK
Australien gilt als Vorreiter: Im Bundesstaat New South Wales sind seit 2019 KI-Kameras flächendeckend im Einsatz. Laut Angaben der Transportbehörde verringerten sich dort die Handyverstöße binnen 12 Monaten um rund 44 % (Transport for NSW, 2021). Auch die Niederlande starteten 2020 ein ähnliches System mit Wärmebildtechnik und KI-Auswertung. Großbritannien testete zuletzt mobile „mobile phone detection vans“ mit Mixed-Reality-Analyse.
Alle diese Systeme setzen auf eine Kombination aus Infrarotbildern, maschinellem Lernen und datenschutzkonformer Anonymisierung, wobei das Scannen und Speichern der Daten maschinell erfolgt und nur verifizierte Verstöße gespeichert werden. Kritiker betonen aber, dass bereits die Erfassung aller Verkehrsteilnehmer ein sensibler Eingriff sei.
Zwischen Sicherheit und Persönlichkeitsrechten
Die Diskussion um KI-Überwachung im Straßenverkehr ist Teil eines größeren Debattenkomplexes: Wie weit darf Technologie in die Privatsphäre eingreifen, um Sicherheit zu gewährleisten? Während Befürworter argumentieren, dass kein Unterschied zwischen KI- und Radarüberwachung bestehe, warnen Datenschützer vor dem „Dammbruch“.
Der Bundesdatenschutzbeauftragte betonte in einer Stellungnahme 2025, dass bereits die Erfassung personenbezogener Merkmale – wie Gesicht, Körperhaltung oder Geräte in der Hand – unter den Schutzbereich des Artikel 8 der EU-Grundrechtecharta fällt. Demnach dürften entsprechende Systeme nur unter enger zweckgebundener Ausgestaltung und gesetzlicher Grundlage eingesetzt werden. Die ungezielte Massenerfassung widerspreche den Prinzipien der Datensparsamkeit und Verhältnismäßigkeit.
Hinzu kommt die Frage der algorithmischen Fairness: Wie fehleranfällig sind diese Systeme? Erste Tests in den Niederlanden zeigten eine Fehlerrate bei Nachtaufnahmen von rund 8 %, insbesondere bei nicht-beleuchteten Innenräumen (Ministerie van Infrastructuur en Waterstaat, 2021).
Technologischer Hintergrund: Wie funktionieren KI-Kamera-Systeme?
Moderne KI-gestützte Kameras verwenden Convolutional Neural Networks (CNNs), um Muster wie Handpositionen, Objekterkennung und Blickrichtungen zu analysieren. Diese Netzwerke werden mit Millionen Bildpaaren trainiert, die unterschiedliche Handlungen am Steuer darstellen. In Sekundenbruchteilen analysieren sie eingehende Livebilder auf Merkmale wie das Halten eines Rechteck-Objekts (Smartphone), Blickrichtung und Kontext (beispielsweise: Fahrer oder Beifahrer?).
Hersteller wie Acusensus (Australien) oder Jenoptik (Deutschland) bieten entsprechende Systeme „as-a-service“ an. Die Kamera-Hardware erfasst Fahrzeuge passiv, verarbeitet die Bilder lokal oder in einer Cloud-Umgebung, und markiert verdächtige Sequenzen zur manuellen Verifikation durch Behörden.
Hinsichtlich Datenaufbewahrung und IT-Sicherheit ergeben sich jedoch zahlreiche Herausforderungen: Die temporäre Speicherung, Verschlüsselung und segregierte Analyse unterliegen strengen Auflagen nach DSGVO, insbesondere bei grenzüberschreitenden Pilotprojekten oder wenn Cloud-Dienste involviert sind.
Kritik von Ethikräten und Bürgerrechtsorganisationen
Der Deutsche Ethikrat sowie Digitalvereine wie der Chaos Computer Club äußerten bereits Ende 2025 scharfe Bedenken gegen flächendeckende KI-Überwachung im Verkehrsraum. Im Vordergrund stehen vier ethische Hauptfragen:
- Verhältnismäßigkeit: Ist die Überwachung aller gerechtfertigt durch das Fehlverhalten mancher?
- Risikozonen-Logik: Sollte stattdessen nur an bekannten Unfallschwerpunkten überwacht werden?
- Transparenz und Kontrollierbarkeit: Wer kontrolliert die Algorithmen und entscheidet über Verwertbarkeit?
- Zweckentfremdung: Könnten Systeme später auch für andere Zwecke eingesetzt oder verknüpft werden (z. B. Gesichtserkennung)?
Juristinnen und Soziologen warnen zudem vor einem „Überwachungsgewöhneffekt“: Je mehr Systeme uns täglich automatisch erfassen, desto stärker droht eine Erosion demokratischer Prinzipien wie der Unschuldsvermutung im öffentlichen Raum.
Datenschutzrechtliche Perspektiven: DSGVO und BDSG im Blick
Die DSGVO erlaubt in Artikel 6 grundsätzlich die Erhebung personenbezogener Daten im öffentlichen Interesse – etwa zur Gefahrenabwehr oder zur Rechtsdurchsetzung. Für den gezielten Einsatz von KI-Kameras im Verkehrssektor bedarf es jedoch zusätzlicher nationaler Regelungen, etwa im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und der Straßenverkehrsordnung (StVO).
Konkrete Gesetzesvorhaben, die eine klare gesetzliche Grundlage schaffen sollen – ähnlich dem Passus für Mautbrücken oder Section-Control-Systeme – fehlen derzeit in Deutschland. Damit ist der Einsatz solcher Systeme momentan nur unter restriktiven Bedingungen und als Pilotlauf möglich. Gleichwohl signalisierten einige Landesinnenministerien im Dezember 2025 ihre Bereitschaft, Modellversuche in rechtlich eng begrenztem Rahmen zu ermöglichen.
Praktische Alternativen zur flächendeckenden KI-Überwachung
Neben der umstrittenen Vollüberwachung durch KI gibt es auch alternative Ansätze, die den Schutz vor digitaler Ablenkung erhöhen und dabei die informationelle Selbstbestimmung besser wahren könnten:
- Geozonen-Strategien: Einbau von temporären Kameraanalysesystemen an Unfallhäufungspunkten oder Schulzonen – zeitlich limitiert und öffentlich ausgeschildert.
- Fahrerassistenzsysteme: Fahrzeuginterne KI-Systeme, die Innenraumverhalten analysieren (z. B. abgewandter Blick), jedoch lokal und datenschutzkonform operieren.
- Aufklärung und Sanktionen: Flächendeckende digitale Bildungskampagnen sowie höhere Bußgelder für Handyverstöße – in Kombination mit punktuellen Kontrollen durch Polizei.
Fazit: Fortschritt braucht Leitplanken – und eine offene Debatte
Die Verwendung von KI im Dienste der Verkehrssicherheit eröffnet zweifellos technologische Chancen – doch birgt sie auch ethische und demokratische Risiken, die nicht leichtfertig übersehen werden dürfen. Der Ruf nach flächendeckender Überwachung – sei es im Verkehr oder anderswo – wirft zentrale Fragen nach Kontrolle, Zweckbindung und Akzeptanz auf.
Deutschland steht am Scheideweg: Will man Pionier einer sicherheitsorientierten, aber datenschonenden digitalen Mobilität werden, braucht es Debatte, Sachverstand und neue gesetzgeberische Standards. Was jetzt zählt, ist Transparenz in der Technologiegestaltung, zivilgesellschaftlicher Dialog und eine Ausbalancierung von Schutzinteressen.
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