IT-Sicherheit & Datenschutz

Strategien für datenschutzkonforme internationale Unternehmenskommunikation

Ein lichtdurchflutetes, modernes Büro mit international zusammengesetztem Team in lebhafter Diskussion, das vertrauensvoll an digitalen Geräten arbeitet und dabei innovative Datenschutzlösungen nutzt – eine warme, einladende Atmosphäre, die globale Vernetzung und verantwortungsvolle Datenkommunikation harmonisch verbindet.

Internationale Kommunikation ist das Rückgrat moderner Unternehmen – doch globale Datentransfers stehen zunehmend im Konflikt mit strengen Datenschutzgesetzen wie der DSGVO. Wie können Unternehmen sicherstellen, dass sie global agieren, ohne regulatorische Risiken einzugehen?

Globale Konnektivität trifft auf regionale Datenschutzpflichten

Seit dem Wegfall des Privacy Shield-Abkommens im Juli 2020 stehen Unternehmen vor der Herausforderung, ihre internationalen Kommunikationskanäle DSGVO-konform zu gestalten. Der Europäische Gerichtshof kippte das Abkommen mit den USA wegen unzureichender Datenschutzstandards – ein Weckruf für Unternehmen aller Branchen. Zwar wurde 2023 mit dem EU-U.S. Data Privacy Framework ein Nachfolger etabliert, doch bleibt auch dieser politisch und juristisch umstritten. Parallel dazu gilt es, mit vielfältigen Drittstaatenregelungen, Standardvertragsklauseln und technischen Absicherungen umzugehen.

Internationale Unternehmenskommunikation umfasst heute weit mehr als E-Mail und Videokonferenzen. Kundenportale, Cloud-basierte CRMs, Kollaborationsplattformen und grenzüberschreitende IT-Services erzeugen einen konstanten Datenfluss über Jurisdiktionen hinweg. Laut einer Studie von Cisco (2024) nutzen über 89 Prozent der weltweit tätigen Unternehmen cloudbasierte Kommunikationstools – mehrheitlich von US-Anbietern betrieben.

Die datenschutzrechtliche Grundlage internationaler Transfers

Die DSGVO erlaubt den Transfer personenbezogener Daten in Drittstaaten nur unter bestimmten Bedingungen. Im Fokus stehen dabei Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission, geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln (SCCs) sowie zusätzliche technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs). Nach der neuesten Evaluation durch die Europäische Kommission im März 2025 gelten derzeit Angemessenheitsbeschlüsse für 15 Staaten, darunter Kanada, Japan und nun wieder – umstritten – für die USA im Rahmen des neuen Frameworks.

Doch auch mit SCCs bleibt die Verantwortung beim Datenexporteur. Unternehmen müssen in datenschutzrechtlichen Transfer Impact Assessments (TIAs) prüfen, ob das Empfängerland ein gleichwertiges Datenschutzniveau gewährleistet – und ggf. zusätzliche Maßnahmen implementieren.

Technologische Maßnahmen: Verschlüsselung und Data Minimization

Ein zentraler Baustein zur rechtskonformen internationalen Kommunikation ist der gezielte Einsatz von Verschlüsselungstechnologien. Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE), Homomorphe Verschlüsselung oder At-Rest-Verschlüsselung gewährleisten, dass Dritte – inklusive Anbieter und staatliche Stellen – keinen Zugriff auf die übertragenen Inhalte haben.

Laut einer Studie von Thales (Data Threat Report 2025) setzen aktuell 64 % der internationalen Unternehmen Verschlüsselung bei Datentransfers ein – Tendenz steigend. Gerade für Branchen wie Finanzdienstleister, Gesundheitswesen oder die produzierende Industrie ist dies essenziell, um regulatorischen Anforderungen gerecht zu werden.

Weitere essenzielle Maßnahmen sind:

  • Data Minimization: Nur notwendige personenbezogene Daten übermitteln und pseudonymisieren, sofern möglich.
  • Trusted Execution Environments (TEE): Verarbeiten sensibler Daten in isolierten Hardware-Umgebungen.
  • Key Management: Trennung von Datenhosting und Schlüsselverwaltung, z.B. über europäische Key Custody-Provider.

Zertifizierte Dienstleister als Datenschutzverstärker

Immer mehr Organisationen setzen bei internationalen Datentransfers auf zertifizierte Drittanbieter, um regulatorische und technologische Anforderungen zu kombinieren. Anbieter mit ISO 27001-, SOC 2- oder – bei Datenverarbeitung in Deutschland – BSI C5-Zertifizierung bieten geprüfte Prozesse und ein belastbares Sicherheitsniveau.

Hilfreich ist zudem die Orientierung an branchenspezifischen Anbietern, wie z. B. EU-gehostete CRM- oder Videokonferenzlösungen (z. B. Nextcloud oder Tixeo), die bewusst auf US-Dienste wie Google, Zoom oder Microsoft verzichten.

Datenschutz-Folgenabschätzung: Pflicht bei hohem Risiko

Vor der Einführung neuer Kommunikationsprozesse mit internationalem Bezug kann eine Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA) erforderlich sein – besonders, wenn umfangreich sensible Daten verarbeitet oder neue Technologien wie KI-Systeme eingesetzt werden.

Die Datenschutzkonferenz (DSK) empfiehlt eine DSFA u.a. bei:

  • personenbezogene Datenverarbeitung über öffentliche Kommunikationsnetze mit US-Providern,
  • Videokonferenzsysteme mit unklarer Datenweitergabe,
  • CRM-Systeme mit User-Tracking-Funktionalitäten.

Die DSFA schafft Transparenz, dokumentiert technische und organisatorische Maßnahmen und gibt Nachweis über Risikominderungen – ein entscheidendes Mittel zur Haftungsvermeidung im Ernstfall.

Praxisbeispiel: Ein globales Mittelstandsunternehmen setzt um

Ein deutscher Maschinenbauer mit Kunden und Standorten in Europa, den USA und Asien stand 2024 vor der Herausforderung, seine CRM-Lösung zu erneuern. Bis dahin nutzte er einen US-Anbieter mit Serverstandort in den USA und keine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Die Datenschutzbeauftragten des Unternehmens identifizierten das Risiko und initiierten eine vollständige Datenflussanalyse. In Folge wurde auf ein europäisches Tool umgestellt, das ausschließlich in der EU hosted und E2EE unterstützt. Nach zusätzlicher DSFA konnte der Wechsel erfolgreich DSGVO-konform dokumentiert werden.

Drei zentrale Handlungsempfehlungen für Unternehmen

  • Datenströme kartieren: Verschaffen Sie sich einen genauen Überblick darüber, welche personenbezogenen Daten wann, wo und durch wen verarbeitet werden. Tools zur Data Mapping-Automatisierung können hier erhebliche Vorteile bringen.
  • Kommunikationslösungen auditieren: Überprüfen Sie bestehende Kommunikationssysteme regelmäßig auf Datenschutzkonformität, Verschlüsselungsgrad, Sitz der Anbieter und Datenflüsse. Dabei helfen Fragenkataloge der DSK oder Standardprüfschemata.
  • Technisch-organisatorische Maßnahmen (TOMs) ergänzen: Ergänzen Sie rechtliche Garantien (z. B. SCCs) immer mit TOMs wie Pseudonymisierung, Transportverschlüsselung, Zugriffsbeschränkung und Multifaktor-Authentifizierung.

Fazit: Zwischen Innovation und Regulierung strategisch handeln

Internationale Unternehmenskommunikation ist kein Widerspruch zur DSGVO – aber sie erfordert strategisches Geschick, Aufmerksamkeit für juristische Entwicklungen und konsequente Investitionen in Datenschutztechnologien. Wer global erfolgreich sein will, ohne Datenschutzrisiken zu ignorieren, muss Organisation, Technologie und Verträge zusammendenken.

Wie geht Ihr Unternehmen mit internationalen Datentransfers um? Welche Tools haben sich bewährt, welche Herausforderungen sind noch ungelöst? Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit der Community – wir freuen uns auf den fachlichen Austausch!

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